Leistungen durch das Sozialamt

Sollten Sie aus privaten Gründen nicht in der Lage sein, die zu erbringenden Eigenanteile zu leisten, unterstützt Sie in vielen Fällen das Sozialamt. Nach einem Antrag erfolgt eine individuelle Kosten- und Bedarfsprüfung, da die Kostenübernahme abhängig ist vom Vermögen und Einkommen.

 

Wichtig für Sie bei Pflegestufe 0:

Sollten Sie bei der MDK-Begutachtung eingruppiert werden in Pflegestufe 0, ist es notwendig, dass
im Gutachten der Vermerk auf „Tagespflege“ steht. Nur dann ist der
Sozialhilfeträger bereit, die Kosten auch zu erstatten.